
Die offene Ladenkasse soll für viele Betriebe bald Geschichte sein: Die Bundesregierung hat das sogenannte Zweite Kassengesetz beschlossen. Ab 2028 soll eine elektronische Kasse für alle Pflicht werden, die mehr als 100.000 € Umsatz im Jahr machen. Gleichzeitig soll der Papierbon durch einen digitalen Kassenbon ersetzt werden. Am 6. November 2026 berät der Bundestag zum ersten Mal darüber.
Was ist passiert?
Das Bundeskabinett hat am 23. September 2026 den Regierungsentwurf für ein Gesetz zur Fortentwicklung von Kassenaufzeichnungen und zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung beschlossen. Die erste Lesung im Bundestag ist für den 6. November 2026 angesetzt, danach geht der Entwurf in den Finanzausschuss.
Die wichtigsten Punkte des Regierungsentwurfs:
- Registrierkassenpflicht ab 100.000 € Umsatz: Wer mehr als 100.000 € Gesamtumsatz im Kalenderjahr macht, muss ein elektronisches Aufzeichnungssystem nutzen. Die offene Ladenkasse ist dann nicht mehr erlaubt.
- Ausnahme für wenig Bargeld: Liegt dein Barumsatz bei höchstens 12.000 € im Jahr, sollst du keine elektronische Kasse brauchen.
- Start: Überschreitest du die Grenzen schon 2026, gilt die Pflicht ab dem 1. Januar 2028. Bei einem späteren Überschreiten greift sie ab dem 1. Juli des Folgejahres.
- Ende der Pflicht: Sie endet erst nach dem zweiten Jahr in Folge, in dem du unter den Grenzen bleibst.
- Digitaler Kassenbon statt Papier: Ab dem 1. Januar 2028 entfällt die Pflicht, einen Papierbon auszugeben. Stattdessen musst du einen elektronischen Beleg bereitstellen.
- Härtere Strafen: Wer Manipulationssoftware für Kassen einsetzt oder verkauft, soll sich künftig strafbar machen. Wer trotz Pflicht ohne Kassensystem mit TSE arbeitet, riskiert ein Bußgeld von bis zu 25.000 €.
⚠️ Wichtig: Das ist noch kein beschlossenes Gesetz. Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen, Details können sich ändern. Auch die Verordnung mit weiteren Ausnahmen steht noch aus.
Quellen: Bundestag: Tagesordnung zur ersten Lesung, Pressemitteilung des Bundesfinanzministeriums vom 23.09.2026, Haufe: Regierungsentwurf im Detail, IHK Köln
Registrierkassenpflicht: Wer ist betroffen?
Zwei Grenzen entscheiden, ob die Registrierkassenpflicht für dich gilt: dein Gesamtumsatz und dein Barumsatz. Nur wenn du mehr als 100.000 € Gesamtumsatz und mehr als 12.000 € Barumsatz im Jahr machst, brauchst du nach dem Entwurf eine elektronische Kasse.
Wichtig für dich: Zahlungen mit Debit- oder Kreditkarte zählen nach Angaben der IHK Köln nicht zum Barumsatz. Als bar gelten Scheine, Münzen, Gutscheine und Aufladekarten.
Drei Beispiele:
| Betrieb | Gesamtumsatz | davon bar | Registrierkassenpflicht? |
|---|---|---|---|
| Imbiss | 180.000 € | 70.000 € | Ja |
| Friseursalon | 130.000 € | 9.000 € | Nein, Barumsatz zu klein |
| Hofladen mit Wochenmarkt | 85.000 € | 40.000 € | Nein, Gesamtumsatz zu klein |
Die Zahlen sind Rechenbeispiele. Ob für deine Branche weitere Ausnahmen kommen, regelt eine Verordnung, die noch nicht vorliegt. Genannt werden bisher etwa Vertrauenskassen auf Selbsternte-Feldern und die Direktvermarktung landwirtschaftlicher Betriebe. Für Marktstände und Vereine gibt es laut IHK noch keine Regelung.
Was bedeutet die Kassenpflicht 2028 für Händler und Gastronomen?
Wenn du heute mit offener Ladenkasse arbeitest
Dann ist die offene Ladenkasse für dich ab 2028 vorbei, sofern du über beiden Grenzen liegst. Du brauchst ein Kassensystem mit zertifizierter technischer Sicherheitseinrichtung (TSE). Welche Art von Kasse, schreibt der Entwurf nicht vor: Klassische Registrierkasse, Tablet-Kasse oder Cloud-Kasse sind möglich, solange sie die Anforderungen nach § 146a AO erfüllen.
💰 Was kostet das? Das Finanzministerium setzte im Referentenentwurf 575 € pro stationärer Kasse an. Die DIHK hält das für deutlich zu niedrig: Aus der Praxis nennt sie durchschnittlich rund 3.500 €, bei Kassen mit Waage bis zu 6.500 €. Dazu kommen Beratung, Einrichtung und Schulung. Die Ausnahme für Betriebe mit wenig Bargeld kam erst nach dieser Kritik in den Regierungsentwurf.
Kassensystem mit TSE: Auch Kartenzahlungen gehören rein
Die Kasse muss alle Einnahmen erfassen, nicht nur Bargeld. Auch Zahlungen per Girocard oder Kreditkarte musst du im Kassensystem mit TSE aufzeichnen. Nur Lastschrift und Überweisung sind ausgenommen.
Für dich heißt das: Kartenterminal und Kasse sollten gut zusammenarbeiten. Ist dein Kartenterminal direkt mit dem Kassensystem verbunden, musst du den Betrag nicht zweimal eintippen. Das spart Zeit und vermeidet Fehler beim Tagesabschluss.
Digitaler Kassenbon statt Papierbon
Seit 2020 musst du zu jedem Verkauf einen Beleg ausgeben, in der Praxis meist auf Papier. Mit dem neuen Gesetz soll ab 2028 der digitale Kassenbon zum Normalfall werden. Wie du ihn bereitstellst, ist offen: per QR-Code, Download-Link, NFC, E-Mail oder Kundenkonto. Das Format ist dagegen standardisiert.
Deine Kundschaft muss den digitalen Kassenbon nicht annehmen. Und wer ausdrücklich eine Quittung auf Papier will, bekommt sie weiterhin. Ganz ohne Drucker geht es also nicht. Ausnahme: Kassen mit geeichter Waage dürfen noch bis Ende 2032 Papierbelege ausgeben.
💡 paylindo Tipp: Viele moderne Kassen- und Terminal-Lösungen können schon heute Belege per QR-Code oder E-Mail ausgeben. Wenn du ohnehin wechseln willst, frag gezielt nach dem digitalen Kassenbon.
Was solltest du jetzt tun?
- Umsätze prüfen – Schau in deine Zahlen für 2026: Liegt dein Gesamtumsatz über 100.000 € und dein Barumsatz über 12.000 €? Dann wärst du ab 2028 betroffen.
- Kasse und Terminal zusammen denken – Wenn du eine Kasse anschaffst, achte darauf, dass dein Kartenterminal angebunden werden kann. Einen Überblick über Geräte gibt dir unser Kartenterminal-Vergleich.
- Kosten kalkulieren – Neben der Kasse fallen Kosten für Kartenzahlungen an. Was dich das kostet, erfährst du in unserem Artikel zu den Kosten der Kartenzahlung.
- Gesetzgebung beobachten – Noch ist nichts beschlossen. Achte auf die Beratung im Bundestag und auf die Verordnung mit den Ausnahmen.
Parallel plant die Bundesregierung, dass Händler künftig mindestens eine digitale Bezahlmöglichkeit anbieten müssen. Mehr dazu liest du in unserem Artikel zur Kartenzahlung Pflicht 2027.
Fazit
Mit der Kassenpflicht 2028 will die Regierung Steuerbetrug an der Kasse erschweren und den Papierbon abschaffen. Für Betriebe mit viel Bargeld und offener Ladenkasse bedeutet das eine neue Investition. Noch ist das Gesetz nicht beschlossen, aber die Richtung ist klar. Wer jetzt Kasse und Kartenterminal zusammen plant, ist rechtzeitig vorbereitet.
Ab wann gilt die Kassenpflicht?
Zählen Kartenzahlungen zum Barumsatz?
Muss ich dann gar keine Papierbons mehr drucken?
Welche Strafe droht ohne Kasse?
Quellen: Deutscher Bundestag, Bundesfinanzministerium, Haufe, IHK Köln, DIHK



