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Kartenzahlung Pflicht 2027: Was Händler jetzt wissen müssen

Bargeld allein soll im Laden und in der Gastronomie bald nicht mehr reichen: Das Bundesfinanzministerium will eine digitale Bezahlmöglichkeit zur Pflicht machen, ab 2027. Für dich als Händler ist wichtig, was davon schon sicher ist – und was nur Plan: Es gibt bislang Eckpunkte, aber kein Gesetz.
Was ist passiert?
Nach Medienberichten hat das Bundesfinanzministerium am 11. September 2026 Eckpunkte für eine Kartenzahlung Pflicht vorgelegt. Die wichtigsten Punkte, wie sie berichtet werden:
- Betriebe mit Verkauf vor Ort sollen neben Bargeld mindestens eine digitale Bezahlmöglichkeit anbieten.
- Welches Verfahren du wählst, entscheidest du grundsätzlich selbst. Mindestens ein europäisches Verfahren soll aber dabei sein.
- Umsatzgrenzen und Zusatzentgelte für Kunden sind nach den Berichten nicht vorgesehen.
- Ausnahmen sind für nichtkommerzielle Organisationen wie Amateursportvereine oder Wohltätigkeitsverbände geplant. Ob es Härtefallregeln gibt, soll geprüft werden.
- Das Ministerium will den Gesetzentwurf noch 2026 ins Kabinett bringen und die Vorgaben 2027 umsetzen.
⚠️ Wichtig: Das ist noch kein Gesetz. Das Papier selbst war zum Redaktionsstand nicht öffentlich einsehbar, die Details stammen aus Medienberichten. Übergangsfristen, Kontrollen und Sanktionen sind offen.
Quellen: ZDFheute: Neben Bargeld auch Kartenzahlung als Pflicht, Channelpartner
Mindestbetrag bei Kartenzahlung: Was heute gilt
Viele Meldungen drehen sich um den Mindestbetrag bei Kartenzahlung. Die Berichte dazu sind nicht ganz einheitlich: Mal heißt es, Mindestbeträge sollen wegfallen, mal, sie seien in den Eckpunkten schlicht nicht vorgesehen. Sicher ist nur: Verbindlich ist das noch nicht.
Heute gilt zum Thema Gebühren auf Kundenseite vor allem § 270a BGB. Danach sind Vereinbarungen nichtig, die Kunden ein Entgelt für bestimmte Zahlungsmittel auferlegen, darunter SEPA-Lastschrift, Überweisung und Zahlungskarten. Bei Kartenzahlungen mit Verbrauchern gilt das nur, soweit die EU-Interchange-Verordnung greift. Ob du heute einen Mindestumsatz festlegen darfst, hängt vom Einzelfall ab – lass das im Zweifel rechtlich prüfen. Eine pauschale Aussage können wir hier nicht belegen.
Was bedeutet die Kartenzahlungspflicht für Händler und Gastronomen?
Wenn du bisher nur Bargeld nimmst
Dann brauchst du künftig ein Kartenterminal oder eine Alternative, etwa eine Lösung auf dem Smartphone per Tap to Pay. Ein Beispiel: Machst du 3.000 € Umsatz im Monat und davon würden 40 % per Karte laufen, sind das 1.200 € Kartenumsatz. Bei 1,5 % Gebühr wären das rund 18 € im Monat plus eventuell Grundgebühr. Die Zahlen sind ein Rechenbeispiel, keine Anbieterkonditionen.
Kleine Beträge und die Kosten
Wenn Mindestbeträge wegfallen, wird jede Kleinstzahlung per Karte möglich. Dann zählen vor allem die Transaktionsgebühren pro Zahlung. Bei vielen kleinen Beträgen können fixe Cent-Beträge pro Transaktion spürbar werden – etwa beim Kaffee-to-go oder beim Bäcker. Die Girocard ist hier oft die günstigste Wahl.
Digitale Bezahlmöglichkeit statt Kartenzwang
Nach den Berichten ist nicht zwingend die Karte gemeint, sondern eine digitale Bezahlmöglichkeit. Ein europäisches Verfahren soll dabei sein. Das ist offen formuliert, wie genau das ausgelegt wird, zeigt erst der Gesetzentwurf.
💡 paylindo Tipp: Warte nicht auf das Gesetz, wenn du ohnehin ein neues Terminal brauchst. Viele Anbieter haben flexible Verträge, bei denen du ohne lange Vertragslaufzeit starten kannst.
Was solltest du jetzt tun?
- Status prüfen – Nimmst du heute schon Karten? Wenn ja, ist vermutlich wenig zu tun. Prüfe nur, ob dein Verfahren ein europäisches ist, etwa die Girocard.
- Kosten kalkulieren – Rechne mit deinem Kartenanteil durch, was Terminal, Grundgebühr und Gebühren kosten. Hilfe gibt dir unser Artikel zu den Kosten der Kartenzahlung.
- Anbieter vergleichen – Mit dem Kartenterminal-Vergleich siehst du Konditionen auf einen Blick.
- Gesetzgebung beobachten – Achte auf Kabinettsbeschluss, Übergangsfristen und Ausnahmen. Wir aktualisieren diesen Artikel, sobald es mehr gibt.
Fazit
Die Kartenzahlung Pflicht 2027 ist bisher ein Plan des Finanzministeriums, kein beschlossenes Gesetz. Sicher scheint nur die Richtung: Bargeld allein reicht künftig nicht mehr. Wer jetzt Konditionen vergleicht, ist vorbereitet, egal wie die Details am Ende aussehen.
Quellen: ZDFheute, Channelpartner, § 270a BGB (gesetze-im-internet.de)



